|
Protest-Aufruf
mit der Forderung, die
Bundesärztekammer
möge die "Suizid-Tötungshelfer" zur "persona von grata" erklären
und Medizinern der " Euthanasie-Ethik"
die Approbation entziehen.
Nie Wieder!
Cestarostraße 2, D-69469 Weinheim
Telefon: 06201/2909929 Fax: 06201/2909928
E-Mail:
presse@nachrichten-lebensrecht.de
|
Liebe Freunde!
Liebe Mitstreiter!Vom
27. bis 30. Mai 2014 findet in Düsseldorf der 117.
Deutsche Ärztetag statt.
Das ist an und für sich nichts Besonderes, wenn es da nicht
den "Suizid-Tötungshelfer" Dr. Uwe-Christian Arnold
gäbe, der diesem Ärztetag beiwohnen möchte.
Wir haben, nachdem wir davon erfahren haben, den Veranstalter
des Ärztetages, die Bundesärztekammer mit Sitz in Berlin,
angeschrieben und gefordert, Dr. Uwe-Christian Arnold als
"persona non grata" zu erklären und ihm eine Teilnahme am
Ärztetag zu verweigern.
Vermutlich wird auch der Nervenarzt, Johann
Friedrich Spittler, der sich ebenfalls in Deutschland
als "Suizid-Tötungshelfer" engagiert und weitere Ärzte mit
gleicher "Euthanasie-Ethik", wie wir das nennen, anwesend
sein.
Mediziner, die weder dem hippokratischen Eid Folge leisten
noch die Satzungen der Ärzteschaft akzeptieren, haben in einer
Ärztevereinigung nichts verloren. Wir fordern die Ärztekammer
auf, solchen Medizinern die Approbation zu entziehen.
Obwohl der Präsident der
Bundesärztekammer, Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery,
sich gegen eine Freigabe der Sterbehilfe einsetzt, haben wir
bis heute keine Unterstützung in unserem Anliegen erfahren.
Deshalb bitten wir Sie:
Schreiben Sie E-Mails oder rufen Sie an. Massive Proteste
aus der Bevölkerung wird die Ärztekammer nicht einfach
ignorieren können.
Wir Deutsche haben aus unserer eigenen, schmerzlichen
Geschichte gelernt, daß
am Anfang zunächst nur feine Akzentverschiebungen in
der Grundhaltung der Ärzte standen!
Es dauerte damals nur eine
kurze Zeit, und viele "Ärzte in Weiß" "entwickelten" sich zu
Euthanasieärzten und damit zu Helfern der Nazi-Schergen.
Ähnliches darf sich nicht wiederholen. Das dürfen wir nicht
zulassen. Das muß verhindert werden.
Wir wollen kein neues Auschwitz . Nie Wieder!!
Bitte leiten Sie das
E-Mail an Bekannte weiter,
die unser Anliegen unterstützen.
Danke und freundliche
Grüße
Initiative Nie Wieder!
gez. Günter Annen
|
„Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand
zur Pflicht,
Gehorsam aber Verbrechen.“
Papst Leo XIII.(1891)
anmelden/abmelden:
http://www.nachrichten-lebensrecht.de/ |
|
zurück |
am Dienstagvormittag,
27. Mai 2014, wird der jährlich stattfindende Deutsche Ärztetag
eröffnet – mit einer Veranstaltung in der „Tonhalle“ nördlich des
Stadtzentrums. Für die DGHS ist dies Anlass genug, vor Ort zu sein
und bei den anwesenden Ärztefunktionären für Gewissensfreiheit bei
der Freitodbegleitung zu werben. Die Bundesärztekammer hatte im
Jahr 2011 in ihrer Musterberufsordnung den Landesärztekammern
empfohlen, dass Ärzte nicht bei der Selbsttötung helfen dürfen.
Manche haben dies umgesetzt, andere wählten moderatere Vorgaben,
nach denen Ärzte keine Sanktionen befürchten müssen.
Bundesgesundheitsminister Gröhe plant sogar ein Verbot der
organisierten Sterbehilfe, über das der Bundestag im Jahr 2015
beschließen will .
Wie Sie vielleicht wissen, hat die DGHS im März gemeinsam mit
anderen Organisationen „Zehn Leitsätze gegen ein strafgesetzliches
Verbot der Beihilfe zum Suizid“ vorgelegt. Ärzte sollten beim
selbstbestimmten Sterben helfen dürfen, es aber nicht müssen.
DGHS-Präsidiumsmitglied Rudi Krebsbach leitet die
Protestkundgebung am genannten Dienstag, 27. Mai, ab 9 Uhr. Bitte
unterstützen Sie die Forderungen der DGHS nach Gewissensfreiheit
von Ärzten bei der Freitodbegleitung und stärkerem Engagement
praktizierender Ärzte für ihre Patienten, wenn diese konkrete
Fragen nach legalen Möglichkeiten der Sterbehilfe haben.
Quelle: Demo-Aufruf auf der Homepage der dghs am
26.5.2014
|
zurück |
|
|
Früher war Roger Kusch Justizsenator in Hamburg, heute ist er
Vorsitzender des Vereins Sterbehilfe Deutschland. Die Hamburger
Staatsanwaltschaft wirft ihm vor: Er wollte einen Präzedenzfall
schaffen. Auch ein Nervenarzt ist angeklagt.
Hamburg | Im Zusammenhang mit seinem Sterbehilfeverein hat
die Hamburger Staatsanwaltschaft Anklage gegen den ehemaligen
Justizsenator Roger Kusch wegen Totschlags erhoben. Er soll
gemeinschaftlich mit einem Nervenarzt zwei
Frauen in mittelbarer Täterschaft getötet haben, wie die
Anklagebehörde am Montag mitteilte. Kusch ist Vorsitzender des
Vereins Sterbehilfe Deutschland (StHD). Der Facharzt für
Nervenheilkunde sei regelmäßig für den Verein als psychiatrischer
Gutachter tätig gewesen, ergänzte die Staatsanwaltschaft. Die
Frauen, die im Alter von 81 und 85 Jahren im Juni 2012 dem Verein
beigetreten waren, starben im November 2012.
Die Anklagebehörde
wirft den Beschuldigten vor, sich bereits Anfang 2012 entschlossen
zu haben, „einen Präzedenzfall in der Sterbehilfe, nämlich in Bezug
auf eine Begleitung bis in den Tod, zu schaffen“. Die beiden Frauen
hätten Kusch als Vorsitzenden des Vereins und aufgrund seiner
früheren Stellung als Hamburger Justizsenator vertraut, schrieben
die Anklagevertreter.
Sie werfen dem Facharzt
für Nervenheilkunde vor, entgegen seinem Auftrag als Arzt und
Gutachter und entgegen den Grundsätzen des Vereins die Frauen nicht
darüber aufgeklärt zu haben, dass ihre Gründe für den
Selbsttötungswunsch von der Satzung nicht erfasst gewesen seien.
Außerdem habe er ihnen weder Alternativen noch
Beratungsmöglichkeiten aufgezeigt.
quelle: dpa 12.5.2014 |
zurück |
|