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Nachrichten Europäischer Bürgerinitiativen

ZUM SCHUTZE DES LEBENS UND DER MENSCHENWÜRDE

 

Protest-Aufruf
mit der Forderung, die Bundesärztekammer
möge die "Suizid-Tötungshelfer" zur "persona von grata" erklären
und Medizinern der " Euthanasie-Ethik"
die Approbation entziehen.

Nie Wieder!
Cestarostraße 2, D-69469 Weinheim
Telefon: 06201/2909929 Fax: 06201/2909928
E-Mail: presse@nachrichten-lebensrecht.de
 

Liebe Freunde!
Liebe Mitstreiter!

Vom 27. bis 30. Mai 2014 findet in Düsseldorf der 117. Deutsche Ärztetag statt.
Das ist an und für sich nichts Besonderes, wenn es da nicht den "Suizid-Tötungshelfer" Dr. Uwe-Christian Arnold gäbe, der diesem Ärztetag beiwohnen möchte.

Wir haben, nachdem wir davon erfahren haben, den Veranstalter des Ärztetages, die Bundesärztekammer mit Sitz in Berlin, angeschrieben und gefordert, Dr. Uwe-Christian Arnold als "persona non grata" zu erklären und ihm eine Teilnahme am Ärztetag zu verweigern.
Vermutlich wird auch der Nervenarzt, Johann Friedrich Spittler, der sich ebenfalls in Deutschland als "Suizid-Tötungshelfer" engagiert und weitere Ärzte mit gleicher "Euthanasie-Ethik", wie wir das nennen, anwesend sein.

Mediziner, die weder dem hippokratischen Eid Folge leisten noch die Satzungen der Ärzteschaft akzeptieren, haben in einer Ärztevereinigung nichts verloren. Wir fordern die Ärztekammer auf, solchen Medizinern die Approbation zu entziehen.

Obwohl der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, sich gegen eine Freigabe der Sterbehilfe einsetzt, haben wir bis heute keine Unterstützung in unserem Anliegen erfahren.

Deshalb bitten wir Sie:
Schreiben Sie E-Mails oder rufen Sie an. Massive Proteste aus der Bevölkerung wird die Ärztekammer nicht einfach ignorieren können.

Wir Deutsche haben aus unserer eigenen, schmerzlichen Geschichte gelernt, daß

am Anfang zunächst nur feine Akzentverschiebungen in der Grundhaltung der Ärzte standen!

Es dauerte damals nur eine kurze Zeit, und viele "Ärzte in Weiß" "entwickelten" sich zu Euthanasieärzten und damit zu Helfern der Nazi-Schergen. Ähnliches darf sich nicht wiederholen. Das dürfen wir nicht zulassen. Das muß verhindert werden.
Wir wollen kein neues Auschwitz . Nie Wieder!!

 

Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin
Tel.: 030/400456-0
Fax.: 030/400456-388
eMail:
info@baek.de
Landesärztekammer
Baden-Württemberg
 
Jahnstr. 40
70597 Stuttgart
Tel.: 0711/769890
Fax: 0711/7698950
eMail:
info@laek-bw.de
Bayerische Landesärztekammer Mühlbaurstr. 16
81677 München
Tel.: 089/4147-0
Fax: 089/4147-280
eMail:
info@blaek.de
Ärztekammer Berlin Friedrichstr. 16
10969 Berlin
Tel.: 030/40806-0
Fax: 030/40806-3499
eMail:
kammer@aekb.de
Landesärztekammer Brandenburg Dreifertstr. 12
03044 Cottbus
Tel.: 0355/78010-0
Fax: 0355 78010-1136
eMail:
post@laekb.de
Ärztekammer Bremen Schwachhauser Heerstr. 30
28209 Bremen
Tel.: 0421/340420-0
Fax: 0421/340420-9
eMail:
info@aekhb.de
Ärztekammer Hamburg Weidestr. 122 b
22083 Hamburg
Tel.: 040/202299-0
Fax: 040/202299-400
eMail:
post@aekhh.de
 
Landesärztekammer Hessen Im Vogelsgesang 3
60488 Frankfurt
Tel.: 069/97672-0
Fax: 069/97672-128
eMail:
info@laekh.de
Ärztekammer
Mecklenburg-Vorpommern
August-Bebel-Str. 9a
18055 Rostock
Tel.: 0381/49280-0
Fax: 0381/49280-80

eMail:
info@aek-mv.de

Ärztekammer Niedersachsen Berliner Allee 20
30175 Hannover
Tel.: 0511/38002
Fax: 0511/3802240
eMail:
info@aekn.de
Ärztekammer Nordrhein Tersteegenstr. 9
40474 Düsseldorf
Tel.: 0211/4 30 20
Fax: 0211/4302 2009
eMail:
aerztekammer@aekno.de
Landesärztekammer Rheinland-Pfalz Deutschhausplatz 3
55116 Mainz
Tel.: 06131/288220
Fax: 06131/2882288
eMail:
kammer@laek-rlp.de
Ärztekammer des Saarlandes Faktoreistr. 4
66111 Saarbrücken
Tel.: 0681/4003-0
Fax: 0681/4003340
eMail:
info-aeks@aeksaar.de
Sächsische Landesärztekammer Schützenhöhe 16
01099 Dresden
Tel.: 0351/82670
Fax: 0351/8267412
eMail:
info(@)slaek.de
Ärztekammer Sachsen-Anhalt Doctor-Eisenbart-Ring 2
39120 Magdeburg
Tel.: 0391/6054-6
Fax: 0391/6054-7000
eMail:
info@aeksa.de
Ärztekammer Schleswig-Holstein Bismarckallee 8-12
23795 Bad Segeberg
Tel.: 04551/8030
Fax: 04551/803188
eMail:

info@aeksh.org
Landesärztekammer Thüringen Im Semmicht 33
07751 Jena-Maua
Tel.: 03641/6140
Fax: 03641/614169
eMail:
post@laek-thueringen.de
Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstr. 210-214
48147 Münster
Tel.: 0251/9290
Fax: 0251/9292999
eMail:
posteingang@aekwl.de
 
Bitte leiten Sie das E-Mail an Bekannte weiter,
die unser Anliegen unterstützen.

 
Danke und freundliche Grüße
Initiative Nie Wieder!
gez. Günter Annen
 
weitere Infos auch auf: http://www.217stgb.de/


„Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht,
Gehorsam aber Verbrechen.“
Papst Leo XIII.(1891)

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DGHS-Kundgebung beim Deutschen Ärztetag

am Dienstagvormittag, 27. Mai 2014, wird der jährlich stattfindende Deutsche Ärztetag eröffnet – mit einer Veranstaltung in der „Tonhalle“ nördlich des Stadtzentrums. Für die DGHS ist dies Anlass genug, vor Ort zu sein und bei den anwesenden Ärztefunktionären für Gewissensfreiheit bei der Freitodbegleitung zu werben. Die Bundesärztekammer hatte im Jahr 2011 in ihrer Musterberufsordnung den Landesärztekammern empfohlen, dass Ärzte nicht bei der Selbsttötung helfen dürfen. Manche haben dies umgesetzt, andere wählten moderatere Vorgaben, nach denen Ärzte keine Sanktionen befürchten müssen. Bundesgesundheitsminister Gröhe plant sogar ein Verbot der organisierten Sterbehilfe, über das der Bundestag im Jahr 2015 beschließen will .
Wie Sie vielleicht wissen, hat die DGHS im März gemeinsam mit anderen Organisationen „Zehn Leitsätze gegen ein strafgesetzliches Verbot der Beihilfe zum Suizid“ vorgelegt. Ärzte sollten beim selbstbestimmten Sterben helfen dürfen, es aber nicht müssen.
DGHS-Präsidiumsmitglied Rudi Krebsbach leitet die Protestkundgebung am genannten Dienstag, 27. Mai, ab 9 Uhr. Bitte unterstützen Sie die Forderungen der DGHS nach Gewissensfreiheit von Ärzten bei der Freitodbegleitung und stärkerem Engagement praktizierender Ärzte für ihre Patienten, wenn diese konkrete Fragen nach legalen Möglichkeiten der Sterbehilfe haben.
Quelle: Demo-Aufruf auf der Homepage der dghs am 26.5.2014

 

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Totschlag: Anklage gegen Roger Kusch

 

Früher war Roger Kusch Justizsenator in Hamburg, heute ist er Vorsitzender des Vereins Sterbehilfe Deutschland. Die Hamburger Staatsanwaltschaft wirft ihm vor: Er wollte einen Präzedenzfall schaffen. Auch ein Nervenarzt ist angeklagt.
 

Hamburg | Im Zusammenhang mit seinem Sterbehilfeverein hat die Hamburger Staatsanwaltschaft Anklage gegen den ehemaligen Justizsenator Roger Kusch wegen Totschlags erhoben. Er soll gemeinschaftlich mit einem Nervenarzt zwei Frauen in mittelbarer Täterschaft getötet haben, wie die Anklagebehörde am Montag mitteilte. Kusch ist Vorsitzender des Vereins Sterbehilfe Deutschland (StHD). Der Facharzt für Nervenheilkunde sei regelmäßig für den Verein als psychiatrischer Gutachter tätig gewesen, ergänzte die Staatsanwaltschaft. Die Frauen, die im Alter von 81 und 85 Jahren im Juni 2012 dem Verein beigetreten waren, starben im November 2012.
 

Die Anklagebehörde wirft den Beschuldigten vor, sich bereits Anfang 2012 entschlossen zu haben, „einen Präzedenzfall in der Sterbehilfe, nämlich in Bezug auf eine Begleitung bis in den Tod, zu schaffen“. Die beiden Frauen hätten Kusch als Vorsitzenden des Vereins und aufgrund seiner früheren Stellung als Hamburger Justizsenator vertraut, schrieben die Anklagevertreter.
 

Sie werfen dem Facharzt für Nervenheilkunde vor, entgegen seinem Auftrag als Arzt und Gutachter und entgegen den Grundsätzen des Vereins die Frauen nicht darüber aufgeklärt zu haben, dass ihre Gründe für den Selbsttötungswunsch von der Satzung nicht erfasst gewesen seien. Außerdem habe er ihnen weder Alternativen noch Beratungsmöglichkeiten aufgezeigt.
quelle: dpa 12.5.2014

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